Hinweisgeberschutz für Behörden und öffentliche Stellen

Nicht selten sind es Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die Verstöße beobachten und melden. Behörden und andere öffentliche Stellen haben daher ein großes Interesse, dass solche Fälle intern gemeldet und professionell bearbeitet werden. Dies kann durch eigene Beschäftigte geschehen oder von externer Stelle übernommen werden. Wir bieten für beide Varianten die passende Lösung.

Betreuung Hinweisgeberstelle

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Betrieb eigener Hinweisgeberstelle

Sie brauchen Unterstützung bei der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle?