Hinweisgeberschutz für Kreditinstitute

Unternehmen aus dem Finanzsektor, wie Banken, Sparkassen oder Wertpapierunternehmen, unterliegen schon seit vielen Jahren speziellen Vorgaben zum Hinweisgeberschutz. Durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz werden die Anforderungen noch einmal detaillierter. Unsere Lösungen berücksichtigen die Besonderheiten der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen. Ob Sie eine Hinweisgeberstelle intern oder extern betreiben wollen, wir bieten für jede Variante die benötigten Leistungen.

Betreuung Hinweisgeberstelle

Sie suchen externe Unterstützung beim Betrieb einer Hinweisgeberstelle?

Betrieb eigener Hinweisgeberstelle

Sie brauchen Unterstützung bei der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle?