Bundestag nimmt neuen Anlauf für ein Hinweisgeberschutzgesetz

Zwei neue Gesetzentwürfe sollen eine erneute Blockade des Gesetzes durch den Bundesrat verhindern.

Am 17. März 2023 wird der Bundestag zwei neue Gesetzentwürfe zum Hinweisgeberschutz behandeln. Es handelt sich um die beiden Initiativen:

1. „für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ ( 20/5992) und

2. „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz“ (20/5991).

Aufteilung soll Zustimmungschance erhöhen

Der 1. Gesetzesentwurf (20/5992) beruht auf der ersten Version des Hinweisgeberschutzgesetzes. Diese wurde vom Bundestag Ende 2022 beschlossen und wenig später vom Bundesrat abgelehnt. Einziger nennenswerter Unterschied ist der Ausschluss von bestimmten Beamten der Länder und Gemeinden. Diese genießen damit (vorerst) keinen Hinweisgeberschutz!

Das soll diese Personen nicht diskrimineren, sondern hat mit Zuständigkeitsfragen zu tun: Es soll verhindert werden, dass der Bundesrat diesen Entwurf erneut ablehnt.

Der 2. Gesetzentwurf (20/5991) soll dann den Hinweisgeberschutz auch auf Beamte erstrecken, sofern der Bundesrat dem zustimmt.

Fazit

Das Hinweisgeberschutzgesetz wird zeitnah verabschiedet werden. Für Unternehmen kommt somit in den nächsten Monaten die Meldestellenpflicht.

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