Hinweisgeberschutz: EU-Kommission verklagt Deutschland

Die fehlende Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie hat nun juristische Konsequenzen

Die EU-Kommission handelte schnell. Wenige Tage nach der versagten Zustimmung des Bundesrates zum Hinweisgeberschutzgesetz folgte die Klageeinreichung beim Gerichtshof der europäischen Union (EuGH).

Kommission verliert die Geduld

Das Hinweisgeberschutzgesetz sollte eigentlich die EU-Whistleblowing-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Die Kommission scheint jedoch nach dem vorläufigen Stopp des deutschen Umsetzungsgesetzes kein Vertrauen mehr auf eine zeitnahe Gesetzgebung zu haben.

Neben Deutschland werden noch sieben andere Mitgliedsstaaten wegen Nicht-Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie vor dem EuGH verklagt. Bereits Anfang 2022 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Ende 2019 inkraftgetretene EU-Whistleblowing-Richtlinie hätte bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Das Vertragsverletzungsverfahren ist misslich für Deutschland. Eine zügige Umsetzung hätte dies verhindern können. Die Ablehnung führt nun zu einer vermeidbaren Verzögerung. Zusätzlich droht der BRD ein hohes Zwangsgeld.

Die verbleibende Zeit sollte man jedoch nicht ungenutzt verstreichen lassen. Betroffenen Unternehmen und öffentlichen Stellen kann jetzt nur geraten werden, die Weichen in der eigenen Organisation zu stellen. Die meisten Pflichten werden schon von der EU-Whistleblowing-Richtlinie vorgegeben. Hier sollte frühzeitig mit der Umsetzung begonnen werden.

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