Hinweisgeberschutz - Verzögerte Umsetzung kostet wohl Millionen

EU-Kommission verlangt über 60.000 Euro Strafe pro Tag

Die EU-Kommission verlangt von Deutschland eine üppige Strafe. So soll die BRD für jeden Tag seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 17. Dezember 2021 genau 61.600 Euro zahlen - und zwar pro Tag (!).

Verzögerte Umsetzung wird teuer

Hintergrund ist die fehlende Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht. Hier hinkt Deutschland hinterher. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist weiter ein Streitfall zwischen Bundestag und Bundesrat. Derzeit ist unklar, wann es eine Einigung geben wird. Erst dann kann das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet werden.

Bis es soweit ist, läuft das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission weiter. Die finanziellen Risiken für Deutschland sind beträchtlich: Die Strafzahlung soll nach dem Willen der Kommission mindestens 17.248.000 Euro betragen. Es könnten aber insgesamt auch weit über 30 Millionen Euro werden, wenn sich die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes weiter hinzieht.

Finale Entscheidung liegt beim EuGH

Ob Deutschland überhaupt eine Strafe zu zahlen hat und wie hoch diese ausfällt, muss noch gerichtlich geklärt werden. Derzeit verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der europäischen Union (EuGH). Viel wird auch davon abhängen, ob die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes nun zügig gelingt. Erst dann könnte Deutschland versuchen, sich mit der EU-Kommission doch noch zu einigen.

Zeit ist Geld - Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Umsetzung!

Verzögerungen sind kostspielig, das zeigt dieser Fall wieder deutlich. Auch wenn noch nicht final feststeht, ab wann die neuen Regelungen zum Hinweisgeberschutz gelten, sollten betroffene Unternehmen und öffentliche Stellen nicht mit der Umsetzung zögern. Grund ist die knappe Frist zur Umsetzung: Nur einen (!) Monat nach Verkündung tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft.

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