Hinweisgeberschutzgesetz auf der Zielgeraden!

Die Verabschiedung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes rückt näher. Gestern hat der Gesetzentwurf den Rechtsausschuss des Bundestags passiert. Dabei wurden einige wichtige Änderungen eingefügt:

Zum einen sollen künftig auch solche Hinweise meldefähig sein, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten betreffen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Äußerungen selbst nicht strafbar sind. Solche Hinweisgeber werden in diesen Fällen vor Repressalien geschützt.

Zum anderen ist nun vorgesehen, dass Meldestellen entsprechende Vorkehrungen treffen müssen, um auch eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen zu ermöglichen.

Schließlich sollen Hinweisgebende, die Repressalien erleiden, auch dann eine Entschädigung in Geld verlangen können, wenn es sich nicht um einen Vermögensschaden handelt.

Hohe Anforderungen an die Fachkunde

Nicht geändert wurde das Erfordernis des Fachkundenachweises. Gemäß § 15 Abs. 2 müssen Unternehmen und öffentliche Stelle dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter der Meldestelle über die notwendige Fachkunde verfügen.

Als Nachweis der Fachkunde eignet sich am besten ein qualifizierter E-Learningkurs mit abschließender Wissenprüfung. Hierzu bietet sich unsere Fachkundeschulung an. Ihre Meldestellenmitarbeiter erhalten durch den Kurs alle relevanten Informationen für ihre Arbeit. Den Nachweis der Fachkunde erlangen die Kursteilnehmer durch das Bestehen des Abschlusstests. Im Anschluss wird Ihnen ein Prüfungszertifikat ausgestellt und zugesendet.

Zurück zur Newsübersicht