Hinweisgeberschutzgesetz - Hoffnungen ruhen auf dem Vermittlungsausschuss

Das Hinweisgeberschutzgesetz lässt weiter auf sich warten. Zuletzt hatte der Bundestag die für den 30. März 2023 geplante Verabschiedung aufgrund von rechtlichen Bedenken abgesagt. Nun ist bekannt geworden, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sich am 9. Mai 2023 mit dem Hinweisgeberschutzgesetz befassen wird.

Ziel ist es, eine Einigung zwischen den beiden Kammern zu erreichen. Die Zustimmung des Bundesrats zum Hinweisgeberschutzgesetz war bisher ausgeblieben. Ohne diese kann das Hinweisgeberschutzgesetz jedoch nicht in Kraft treten.

Es wird erwartet, dass die Bundesregierung im Vermittlungsausschuss Zugeständnisse machen muss. Zur Diskussion stehen beispielsweise das Erfordernis, eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Meldestelle zu ermöglichen.

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