Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 02. Juli 2023 in Kraft!
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist verabschiedet worden und tritt bereits am 02. Juli 2023 in Kraft.
Alle Beschäftigungsgeber ab 250 Mitarbeitern müssen dann die neuen Vorgaben beachten. Beschäftigungsgeber mit 50 - 249 Mitarbeitern haben noch Zeit bis zum 17. Dezember 2023.
Welche Vorgaben müssen nun erfüllt werden?
Damit haben Unternehmen und öffentliche Stellen in Deutschland nun endlich Planungssicherheit. Aufgrund der knappen Frist sollte die Umsetzung zeitnah angegangen werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
- Meldestelle, Fachkunde, Fristen und Verfahren - in unserem ausführlichen Whitepaper erfahren Sie, was nun zu tun ist.
- Mit unseren Schulungen zum Hinweisgeberbeauftragten qualifizieren Sie sich für Ihre Tätigkeit - praxis- und branchengerecht! Gleichzeitig weisen Sie Ihre gesetzlich geforderte Fachkunde nach.
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