Lob und Kritik für Gesetz­entwurf zum Schutz von Whistleblowern

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz wird demnächst verabschiedet. Während einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages hatten Verbände und Interessierte die Gelegenheit, auf letzte notwendige Änderungen hinzuweisen.

Teilnehmende Nichtregierungsorganisationen, wie z.B. Transparency International, stellten fest, dass es noch erhebliche Lücken beim Schutz von Hinweisgebern im Gesetz gebe. Demgegenüber fürchten Unternehmensverbände eine erhebliche Überregulierung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen seien mit den detaillierten Anforderungen des Gesetzes häufig überfordert. Gewerkschaftsvertreter stellten hingegen im Kündigungsschutz Änderungsbedarf fest. So bräuchten Hinweisgeber, denen gekündigt worden sei, während des laufenden arbeitsrechtlichen Verfahrens einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Zudem sei für Mitarbeiter in betriebsinternen Meldestellen ein Sonderkündigungsschutz nötig, damit sie ihre Aufgabe unparteiisch erfüllen können.

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