Neues Hinweisgeberschutzgesetz - Geltung nicht vor April 2023
Seit Herbst 2022 liegt der Entwurf der Bundesregierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz vor, aber die Verabschiedung zieht sich hin. Nachdem am 19. Oktober 2022 noch eine Verbändeanhörung durchgeführt wurde, ist es still geworden um das neue Gesetz.
Kürzlich wurde bekannt, dass Bundesjustizminister Marco Buschman auf einer Fachkonferenz des Bundesverbands der Compliance Manager über die weiteren Entwicklungen informierte. Er stellte hierbei klar, dass erst im kommenden Jahr mit einer Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundestag gerechnet wird. Da im Gesetz eine Übergangszeit von drei Monaten vorgesehen ist, werden die neuen Regelungen nicht vor April 2023 gelten.
Zeit für Umsetzungsvorbereitung nutzen!
Experten rechnen nicht damit, dass sich der Gesetzentwurf bis dahin noch entscheidend verändert. Die wichtigsten Neuerungen, wie insbesondere die Einrichtung einer internen Hinweisgeberstelle und der Nachweis der Fachkunde der Meldestellenmitarbeiter, stehen im Grunde jetzt schon fest. Unternehmen und öffentliche Stellen sollten die Zeit nutzen und sich mit der Umsetzung der neuen Anforderungen auseinandersetzen.
RegTegrity bietet Ihnen hierfür die passenden Lösungen:
- Mit unserer zertifizierten Online-Ausbildung zum Hinweisgeberbeauftragten erlangen Sie alle Kenntnisse, die Sie für die Bearbeitung von Meldefällen benötigen.
- Auch bieten wir Ihnen eine Toolbox mit allen erforderlichen Mustern und Formularen für eine rechtssichere Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.